Schiedsamt
Die Schiedspersonen werden durch den Gemeinderat auf 5 Jahre gewählt und durch das zuständige Amtsgericht bestätigt. Es handelt sich um ein Ehrenamt. Die Zuständigkeiten, die Aufgaben und das Verfahren regeln das Niedersächsische Schlichtungsgesetz und das Niedersächsische Schiedsämtergesetz. Ziel des Schiedsamtes ist es, eine außergerichtliche Streitschlichtung zu erreichen.
Das Schiedsamt kann freiwillig bei bürgerrechtlichen Fragen angerufen werden. Für bestimmte Streitigkeiten müssen Sie sogar zum Schiedsamt gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn Sie zuvor versucht haben, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos geblieben ist.
Die Gebühren für das Schlichtungsverfahren mit dem Schiedsamt sind im Vergleich zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens gering und durch die in der Regel sehr kurzfristig anberaumten Schlichtungsverfahren können die Streitigkeiten oft schnell aus der Welt geschafft werden.
Nähere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie auf der Website
Schiedsmann
Dr. Rainer Biere
Langstraßer Weg 45
26446 Friedeburg
Tel.: 04468 / 9188199
Stellv. Schiedsmann
Kai Glowalla
Bürgermeister-Eggers-Straße 14
26446 Friedeburg
Tel.: 04465 / 9776820
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
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